# Verordnung der Landesregierung über die Errichtung des Tourismusverbandes Zillertal Mitte

Verordnung der Landesregierung vom 5. November 1996 über die Errichtung des Tourismusverbandes Zillertal Mitte

Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/ 1996, wird nach Anhören der Gemeinden Aschau im Zillertal, Kaltenbach, Ried im Zillertal und Stumm und der Tourismusverbände Aschau im Zillertal, Kaltenbach, Ried im Zillertal und Stumm verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Aschau im Zillertal, Kaltenbach, Ried im Zillertal und Stumm wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Zillertal Mitte" und hat seinen Sitz in Kaltenbach.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Zugleich treten