# Verordnung, mit der die Berufsschulsprengelverordnung geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 18. März 1997, mit der die Berufsschulsprengelverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 24 und 25 des Tiroler

Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 90, wird nach Anhören des Landesschulrates, des Berufsschul-Gemeindeverbandes, der Stadt Innsbruck und des Tiroler Gemeindeverbandes verordnet:

Artikel I

Die Anlage zur Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. Nr.

19/1988, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 93/1993 und 22/1996 wird wie folgt geändert:

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für Schüler, die im Schuljahr 1997/98 die dritte Schulstufe der Lehrberufe Großhandelskaufmann und Industriekaufmann besuchen.