# Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ischgl und der Gemeinde Kappl, Genehmigung

Kundmachung der Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ischgl und der Gemeinde Kappl

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Ischgl vom 30. Jänner 1997 und des Gemeinderates der Gemeinde Kappl vom 7. Februar 1997, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ischgl und der Gemeinde Kappl vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ischgl und der Gemeinde Kappl wird ausgehend vom Grenzpunkt Nr. 40 in gerader Verbindung über die Grenzpunkte Nr. 41, 3, 4, 91 und endend bei Grenzpunkt Nr. 42 entsprechend dem Plan des Dipl.-Ing. Peter Pfeifer, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, vom 27. August 1996, GZl. 1703/94/C, gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Ischgl und der Gemeinde Kappl aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1998 in Wirksamkeit.