# Kleinregion südöstliches Mittelgebirge, Entwicklungsprogramm, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 1997, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion südöstliches Mittelgebirge geändert wird

Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1997 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 161/1, 162, 164/1 und 167/1 KG Sistrans von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.