# Kleinregion Hinteres Zillertal, Entwicklungsprogramm, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 1997, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal geändert wird

Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1997 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 77/1995, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teil des Grundstückes Nr. 234/1 KG Zell am Ziller von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.