# Verordnung über die Ambulanzgebühren in den öffentlichen Krankenanstalten, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 2. November 1997, mit der die Verordnung über die Ambulanzgebühren in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird

Auf Grund der §§ 41 und 42 des Tiroler

Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 23/1997, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Ambulanzgebühren in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 85/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/1997 wird wie folgt geändert:

Der Abs. 3 des § 2 hat zu lauten:

"(3) Der Geldwert eines Punktes wird mit 1,04 Schilling festgesetzt."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.