# Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Stubai-Fulpmes-Mieders-Schönberg-Telfes

Verordnung der Landesregierung vom 2. Dezember 1997 über die Errichtung des Tourismusverbandes Stubai-Fulpmes-Mieders-Schönberg-Telfes

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/ 1996, wird nach Anhören der Gemeinden Fulpmes, Mieders, Schönberg im Stubaital und Telfes im Stubai und der Tourismusverbände Fulpmes, Mieders, Schönberg und Telfes im Stubaital verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Mieders, Schönberg im Stubaital und Telfes im Stubai sowie für das Gebiet der Gemeinde Fulpmes mit Ausnahme der zwischen dem Omesbergbach (Gste. Nr. 2120/1, 2120/2 und 2120/3 KG Fulpmes) und der Grenze zwischen den Gemeinden Neustift im Stubaital und Fulpmes gelegenen Teile Rastbichl und Omesberg wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Stubai-Fulpmes-Mieders-Schönberg-Telfes" und hat seinen Sitz in Fulpmes.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

(2) Zugleich treten