# Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Tiroler Oberland

Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 1997 über die Errichtung des Tourismusverbandes Tiroler Oberland

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/ 1996, wird nach Anhören der Gemeinden Faggen, Fendels, Prutz, Ried im Oberinntal, Serfaus und Tösens und der Tourismusverbände Prutz-Faggen-Fendels, Ried im Oberinntal und Tösens verordnet:

§ 1

Für die Gebiete der Gemeinden Faggen, Fendels, Ried im Oberinntal und Tösens sowie das Gebiet der Gemeinde Prutz mit Ausnahme des Ortsteiles Asterhöfe und die Ortschaften Schöneck, Tschupbach und Untertösens der Gemeinde Serfaus, welche zwischen der Felsterrasse und dem Inn liegen, wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen Tiroler Oberland und hat seinen Sitz in Ried im Oberinntal.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

(2) Zugleich treten