# Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Oberes Iseltal

Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 1997 über die Errichtung des Tourismusverbandes Oberes Iseltal

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/ 1996, wird nach Anhören der Marktgemeinde Matrei in Osttirol und der Gemeinde Prägraten und der Tourismusverbände Huben in Osttirol, Matrei in Osttirol und Prägraten am Großvenediger verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Marktgemeinde Matrei in Osttirol und der Gemeinde Prägraten wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen Oberes Iseltal und hat seinen Sitz in Matrei in Osttirol.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

(2) Zugleich treten