# Verordnung, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1996 geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 28. April 1998, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1996 geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Tiroler

Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 14/1975 wird verordnet:

Artikel I

Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1996, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 37/1998, wird wie folgt geändert:

Der Abschnitt IV hat zu lauten:

"IV. Aufzugsangelegenheiten(Tiroler Aufzugsgesetz 1998, LGBl.

Nr. 47)

20. Aufhebung der Untersagung des Betriebes oder der Sperre

von Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteigen (§ 11 Abs. 2,

gegebenenfalls in Verbindung mit § 1 Abs. 1 zweiter Satz)

S 730,-

21. Bewilligung des Einbaus von Aufzügen, Fahrtreppen oder

Fahrsteigen (§ 19 Abs. 3, gegebenenfalls in Verbindung mit § 1

Abs. 1 zweiter Satz) S 730,-"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.