# Verordnung über die Aufhebung der Erklärung eines Gebietes der Marktgemeinde Telfs zum Assanierungsgebiet

Verordnung der Landesregierung vom 28. April 1998, mit der eine Verordnung über die Erklärung eines Gebietes der Marktgemeinde Telfs zum Assanierungsgebiet aufgehoben wird

Auf Grund des § 5 Abs. 2 sechster Satz des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Marktgemeinde Telfs verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Gebiet der Marktgemeinde Telfs zum Assanierungsgebiet erklärt wird, LGBl. Nr. 37/1977, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.