# Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 26. Mai 1998, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird

Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 21/1998, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 63/1997, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß das in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundstück Nr. 384 KG Wörgl-Kufstein sowie die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 386/1 und 1079 KG Wörgl-Kufstein von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.