# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams

Kundmachung der Landesregierung vom 30. Juni 1998 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse:

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit.