# Ausschreibung der Wahl in den Tiroler Landtag

Kundmachung der Landesregierung vom 17. November 1998 über die Ausschreibung der Wahl in den Tiroler Landtag

Gemäß § 6 der Landtagswahlordnung 1993, LGBl. Nr. 103, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1995 wird die Wahl in den Tiroler Landtag auf

Sonntag, den 7. März 1999,

ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der Tag der Herausgabe dieses Landesgesetzblattes, als Stichtag der 3. Dezember 1998.

Die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate beträgt

für den Wahlkreis

Nr. 1 Innsbruck-Stadt 6

Nr. 2 Innsbruck-Land 8

Nr. 3 Imst 3

Nr. 4 Kitzbühel 3

Nr. 5 Kufstein 5

Nr. 6 Landeck 2

Nr. 7 Lienz 3

Nr. 8 Reutte 2

Nr. 9 Schwaz 4

Die Wählergruppen haben nach § 28 der Landtagswahlordnung 1993 ihre Wahlvorschläge für das erste Ermittlungsverfahren spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag, das ist spätestens am 5. Februar 1999, bis 18 Uhr bei den Kreiswahlbehörden einzureichen.

Die Höchstzahl der Wahlwerber, die in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden dürfen, beträgt

mit ohne

für den Wahlkreis Direktkandidat Direktkandidat

Nr. 1 Innsbruck-Stadt 13 12

Nr. 2 Innsbruck-Land 17 16

Nr. 3 Imst 7 6

Nr. 4 Kitzbühel 7 6

Nr. 5 Kufstein 11 10

Nr. 6 Landeck 5 4

Nr. 7 Lienz 7 6

Nr. 8 Reutte 5 4

Nr. 9 Schwaz 9 8

Für die Geltendmachung des Anspruches auf Zuteilung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren haben die Wählergruppen nach § 36 der Landtagswahlordnung 1993 spätestens am zwölften Tag vor dem Wahltag, das ist spätestens am 23. Februar 1999, einen Landeswahlvorschlag bei der Landeswahlbehörde einzubringen.