# Errichtung des Tourismusverbandes Zugspitz-Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Zugspitz-Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle

Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Bichlbach, Biberwier und Lermoos und der Tourismusverbände Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle und Lermoos verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Bichlbach, Biberwier und Lermoos wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Zugspitz-Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn-Wengle" und hat seinen Sitz in Lermoos.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Zugleich treten