# Verordnung, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Umhausen und Niederthai geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Umhausen und Niederthai geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Umhausen und der Tourismusverbände Umhausen und Niederthai verordnet:

§ 1

Das Gebiet des Tourismusverbandes Niederthai wird dem Gebiet des Tourismusverbandes Umhausen angeschlossen. Der Tourismusverband trägt den Namen "Ötztal Mitte-Umhausen-Niederthai" und hat seinen Sitz in Umhausen.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Zugleich treten

außer Kraft.