# Errichtung des Tourismusverbandes Thierseetal

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Thierseetal

Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Thiersee und der Tourismusverbände Thiersee und Landl verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Ortsteile Vorderthiersee und Landl der Gemeinde Thiersee wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Thierseetal" und hat seinen Sitz in Vorderthiersee.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Zugleich treten