# Verordnung, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Imst geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Imst geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Imst und der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten und Tarrenz und der Tourismusverbände Imst, Imsterberg und Tarrenz verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Imst, LGBl. Nr. 107/1991, wird wie folgt geändert:

§ 1 hat zu lauten:

"§ 1

Für das Gebiet der Stadtgemeinde Imst und der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten und Tarrenz wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen 'Imst Umgebung' und hat seinen Sitz in Imst."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Zugleich treten

außer Kraft.