# Verordnung, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinden Breitenwang, Ehenbichl, Höfen, Lechaschau, Musau, Pflach, Pinswang, Wängle und Weißenbach am Lech und der Tourismusverbände Reutte und Umgebung, Höfen, Lechaschau, Wängle und Weißenbach verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung, LGBl. Nr. 19/1992, wird wie folgt geändert:

§ 1 hat zu lauten:

"§ 1

Für das Gebiet der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinden Breitenwang, Ehenbichl, Höfen, Lechaschau, Musau, Pflach, Pinswang, Wängle und Weißenbach am Lech wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen 'Ferienregion Reutte' und hat seinen Sitz in Reutte."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(2) Zugleich treten

außer Kraft.