# Verordnung, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wird

Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wird

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Tiroler Vergabegesetzes 1998, LGBl. Nr. 17, wird verordnet:

§ 1

Die Mitglieder des Landesvergabeamtes haben gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf eine Vergütung nach Maßgabe des § 2.

§ 2

Den Mitgliedern des Landesvergabeamtes gebührt für jede angefangene Sitzungsstunde eine Vergütung von S 220,-, für jede Sitzung jedenfalls eine Vergütung von mindestens S 650,-.

§ 3

Die Auszahlung der Sitzungsgelder hat von Amts wegen vierteljährlich im nachhinein zu erfolgen.

§ 4

Die Stunde wird mit 60 Minuten gerechnet, wobei für die Berechnung der Höhe des Sitzungsgeldes nur volle Stunden herangezogen werden, die jeweils ab Beginn der zweiten halben Stunde anzunehmen sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.