# Verordnung über die Aufhebung des Wasserschongebietes Tiefquelle

Verordnung des Landeshauptmannes vom 8. Jänner 1999, mit der die Verordnung über das Wasserschongebiet Tiefquelle aufgehoben wird

Auf Grund des § 34 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 74/1997, wird verordnet:

(1) Die Verordnung zum Schutz der Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage Igls, LGBl. Nr. 83/1995, wird aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.