# Verleihung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Völs

Kundmachung der Landesregierung vom 1. Juni 1999 über die Verleihung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde

Völs

Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, wird kundgemacht:

Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluss vom 1. Juni 1999 gemäß § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 1966 der Gemeinde Völs mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2000 die Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.