# Verordnung, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverb. Sonnenplateau Mieming-Wildermieming geänd. wird

Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 1999, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Sonnenplateau Mieming-Wildermieming geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Mieming, Wildermieming, Obsteig und Nassereith und der

Tourismusverbände Sonnenplateau Mieming-Wildermieming, Obsteig und Nassereith verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Sonnenplateau Mieming-Wildermieming, LGBl. Nr. 112/1997, wird wie folgt geändert:

§ 1 hat zu lauten:

"§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Mieming, Wildermieming, Obsteig und Nassereith wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen 'Sonnenplateau im Herzen Tirols Obsteig-Mieming-Wildermieming-Nassereith' und hat seinen Sitz in Obsteig."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Zugleich treten