# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Leisach

Kundmachung der Landesregierung vom 21. Dezember 1999 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Leisach

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Stadtgemeinde Lienz vom 21. Oktober 1999 und des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 28. Oktober 1999, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Leisach vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Leisach wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 24482, 24483, 24484 und 24485 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Michael Rohracher, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 9900 Lienz, vom 3. März 1999, GZl. 6004/1999, gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Leisach aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2000 in Wirksamkeit.