# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig

Kundmachung der Landesregierung vom 21. Dezember 1999 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Mieming vom 7. Oktober 1999 und des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig vom 5. November 1999, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mieming (Ortsteil Gschwent) und Obsteig wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 101, 100, 99, 5, 98 und 97 entsprechend dem Zusammenlegungsplan des Amtes der Tiroler Landesregierung, Zl. IIIb2-281/30, vom 9. Oktober 1961 gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2000 in Wirksamkeit.