# Verordnung, mit der die Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Fernpass-Straße geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2000, mit der die Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Fernpass-Straße geändert wird

Aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 134/1999, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der B 314 Fernpass-Straße erlassen wird, LGBl. Nr. 72/1989, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 21/1990 wird wie folgt geändert:

"§ 1

Auf der B 179 Fernpass-Straße zwischen Straßenkilometer 11,955 in der Gemeinde Nassereith und Straßenkilometer 47,950 in der Stadtgemeinde Vils ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.