# Verordnung über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters

Verordnung der Landesregierung vom 25. Jänner 2000 über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters

Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/1999, wird verordnet:

§ 1

Der Gewässerschutzbereich des künstlich angelegten Badesees im Gebiet der Gemeinde Schlitters (Gst. Nr. 1614/1 GB Schlitters) wird auf einen Geländestreifen von 50 m, gemessen von der Uferlinie landeinwärts, verkleinert.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.