# LKW-Fahrverbot auf der B 315 Reschenstraße, Feststellung durch den Verfassungsgerichtshof

Kundmachung der Landesregierung vom 6. April 2000 über die Feststellung durch den Verfassungsgerichtshof, dass die Verordnung über das LKW-Fahrverbot auf der B 315 Reschenstraße gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. März 2000,

V 95/99-7, festgestellt, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 18. Jänner 1991, Z 3-4265, mit der auf der B 315 Reschenstraße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird, kundgemacht im Boten für Tirol Nr. 98/1991, gesetzwidrig war.