# Gesetz, mit dem das Tiroler Musikschulgesetz geändert wird

Gesetz vom 16. März 2000, mit dem das Tiroler

Musikschulgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Musikschulgesetz, LGBl. Nr. 44/1992, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 8/2000 wird wie folgt geändert:

Der Abs. 1 des § 14 hat zu lauten:

"(1) Die Höhe der Förderung kann bis zu 50 v. H. des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrer der Musikschule und bis zu 50 v. H. der angemessenen Anschaffungskosten für die Musikinstrumente betragen. Sie ist in Abhängigkeit davon festzusetzen, inwieweit

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.