# Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Rum und der Gemeinde Thaur

Kundmachung der Landesregierung vom 30. Mai 2000 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Rum und der Gemeinde Thaur

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Marktgemeinde Rum vom 25. April 2000 und des Gemeinderates der Gemeinde Thaur vom 11. April 2000, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Rum und der Gemeinde Thaur vereinbart wurde:

Das zur KG Thaur gehörige Grundstück Nr. 2206 wird aus dem Gebiet der Gemeinde Thaur ausgeschieden und in das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rum eingegliedert.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Rum und der Gemeinde Thaur aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2001 in Wirksamkeit.