# Verordnung über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs

Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2000 über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs

Aufgrund des § 69 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 56/1999, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters und der übrigen sprengelzugehörigen Gemeinden sowie der Bezirksschulräte Innsbruck-Land und Imst verordnet:

§ 1

Für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs wird folgender Schulsprengel festgesetzt: die Gemeindegebiete von Telfs, Flaurling, Leutasch, Oberhofen im Inntal, Pettnau, Pfaffenhofen, Reith bei Seefeld, Scharnitz, Seefeld in Tirol und Wildermieming des politischen Bezirkes Innsbruck-Land und die Gemeindegebiete von Mieming und Obsteig des politischen Bezirkes Imst.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung des Schulsprengels für den öffentlichen Polytechnischen Lehrgang Telfs, LGBl. Nr. 47/1983, außer Kraft.