# 3. Raumordnungsgesetz-Novelle

Gesetz vom 6. Juli 2000, mit dem das Tiroler Raumordnungsgesetz 1997 geändert wird (3. Raumordnungsgesetz-Novelle)

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Raumordnungsgesetz 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 28/1997 und 21/1998 wird wie folgt geändert:

"(5) Kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung nach Abs. 1 erster Satz nicht nach oder wurde dem von ihr vorgelegten örtlichen Raumordnungskonzept die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt, so dürfen außer im Falle des Abs. 4 lit. c keine weiteren Grundflächen als Bauland, als Sonderflächen oder als Vorbehaltsflächen gewidmet werden."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.