# Kundmachung über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Pians und Grins

Kundmachung der Landesregierung vom 18. Juli 2000 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Pians und Grins

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Grins vom 25. Mai 2000 und Pians vom 25. Mai 2000, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Grins und Pians vereinbart wurde:

Die Grenze zwischen den politischen Gemeinden Grins und Pians folgt auch im Abschnitt zwischen der Trisanna und dem Lattenbach der Grenze zwischen den Katastralgemeinden Grins und Pians.

§ 2

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2001 in Wirksamkeit.