# Verordnung, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 7. November 2000, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird

Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, wird wie folgt geändert:

Im § 1 hat die lit. b zu lauten:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.