# Verordnung, mit der die Verordnung über die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 5. Dezember 2000, mit der die Verordnung über die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen geändert wird

Aufgrund des § 29 Abs. 3 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 61, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen festgesetzt werden, LGBl. Nr. 33/1994, wird wie folgt geändert:

Der Abs. 2 des § 2 hat zu lauten:

"(2) Den Mitgliedern der Landes-Grundverkehrskommission gebühren folgende Vergütungen als Hundertsätze des Gehaltes eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.