# Verordnung, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2000, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Längenfeld und der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld verordnet:

§ 1

Das Gebiet des Tourismusverbandes Gries bei Längenfeld wird dem Gebiet des Tourismusverbandes Längenfeld angeschlossen. Der Tourismusverband trägt den Namen "Längenfeld" und hat seinen Sitz in Längenfeld.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Zugleich treten

außer Kraft.