# Verlängerung der Bewilligungsdauer für bestehende Kleinabwasserreinigungsanlagen, Aufhebung der Verordnung

Verordnung des Landeshauptmannes vom 16. Jänner 2001, mit der die Verordnung betreffend die Verlängerung der Bewilligungsdauer für bestehende

Kleinabwasserreinigungsanlagen aufgehoben wird

Aufgrund des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 90/2000, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung betreffend die Verlängerung der Bewilligungsdauer für bestehende

Kleinabwasserreinigungsanlagen, LGBl. Nr. 135/1998, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.