# Verordnung, mit der die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche im Bezirk Lienz geändert wird

Verordnung des Landeshauptmannes vom 23. Februar 2001, mit der die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche im Bezirk Lienz geändert wird

Aufgrund des § 99 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 419/1996, wird auf Vorschlag der Sektion Tirol des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung und nach Anhören der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche im Bezirk Lienz, LGBl. Nr. 39/1990, wird wie folgt geändert:

Gemeinde Nummer des Wildbach

Einzugsgebietes

Assling 32 Brunnerbach

Heinfels 14 Eilerbach

15 Gaisbach

16 Similerbach

17 Tuxerbach

Kals 29 Mitterlingbach

Tristach 4 Jungbrunnenbach

Artikel II

Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der jeweiligen Gemeinde, bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaftsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie bei der Sektion Tirol des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.