# Gesetz, mit dem das Tiroler Jagdabgabegesetz und das Tiroler Fischereiabgabegesetz geändert werden

Gesetz vom 16. Mai 2001, mit dem das Tiroler Jagdabgabegesetz und das Tiroler Fischereiabgabegesetz geändert werden

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Jagdabgabegesetz, LGBl. Nr. 20/1991, wird wie folgt geändert:

1. Der 4. Abschnitt hat zu lauten:

"4. Abschnitt

Entstehen der Abgabenschuld,

§ 9

Soweit im § 10 nichts anderes bestimmt ist,

§ 10

Nachträgliche Änderungen

(1) Treten nach dem Beginn des Jagdjahres

(2) In den Fällen des Abs. 1 lit. a entsteht die Abgabenschuld mit dem auf die Änderung folgenden Kalendermonat für das restliche Jagdjahr."

Schilling" durch den Betrag " 800,- Euro" ersetzt.

Artikel II

Das Tiroler Fischereiabgabegesetz, LGBl. Nr. 81/1996, wird wie folgt geändert:

Im Abs. 2 des § 10 wird in der lit. b der Betrag "10.000,-

Schilling" durch den Betrag " 800,- Euro" ersetzt.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.