# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig, Kundmachung

Kundmachung der Landesregierung vom 3. Juli 2001 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Mieming vom 19. April 2001 und des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig vom 29. März 2001, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 27335 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 27336, 27337, 27338 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 27339, entsprechend dem Zusammenlegungsplan des Amtes der Tiroler Landesregierung, GZ IIId3-1154/2805, vom 27. Februar 2001, gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Mieming und der Gemeinde Obsteig aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2002 in Wirksamkeit.