# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mühlbachl und der Gemeinde Pfons

Kundmachung der Landesregierung vom 18. September 2001 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Mühlbachl und der Gemeinde Pfons

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinde Mühlbachl vom 6. April 2001 und der Gemeinde Pfons vom 15. Juni 2001, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mühlbachl und Pfons vereinbart wurde:

Die Gp. 661/2 und die Bp. 244, beide KG 81204 Mühlbachl, werden der KG 81207 Pfons zugeschrieben.

Die Gpn. 788/2, 773/4 und 772, alle KG 81207 Pfons, werden der KG 81204 Mühlbachl zugeschrieben.

Grundlage für diese Änderung bilden die Vermessungspläne des Dipl.-Ing. Dr. Gert Augustin, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 6020 Innsbruck, Schmerlingstraße 6, vom 24. August 2000 und 2. April 2001, GZ 2042/00.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Mühlbachl und Pfons aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2002 in Wirksamkeit.