# Reisegebührenverordnung

Verordnung der Landesregierung vom 16. Oktober 2001 über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung)

Aufgrund der §§ 7 abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Landesreisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, wird verordnet:

§ 1

Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:

a) für Motorfahrräder und Motorräder

mit einem Hubraum bis 250 cm³ 0,113 Euro,

b) für Motorräder mit einem Hubraum

über 250 cm³ 0,201 Euro,

c) für Personen-

und Kombinationskraftwagen 0,356 Euro,

d) für jede Person, deren Mit-

beförderung dienstlich notwendig ist 0,043 Euro.

§ 2

(1) Die Tagesgebühr beträgt 26,4 Euro.

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 27,3 Euro und bei Reisen in andere Länder 36,4 Euro.

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr, LGBl. Nr. 50/1997, außer Kraft.