# Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, Gesetz über die Lawinenkommissionen u.a., Änderung

Gesetz vom 3. Oktober 2001, mit dem die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, das Gesetz über die Lawinenkommissionen in den Gemeinden und das Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden geändert werden

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, LGBl. Nr. 111, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Das Gesetz über die Lawinenkommissionen in den Gemeinden, LGBl. Nr. 104/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 11 wird der Betrag "10.000,- Schilling" durch den Betrag "720,- Euro" ersetzt.

Artikel III

Das Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, wird wie folgt geändert:

Im Abs. 1 des § 9 wird der Betrag "10.000,- Schilling" durch den Betrag "720,- Euro" ersetzt.

Artikel IV

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.