# Tiroler Landesabgabenordnung, Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz u.a., Änderung

Gesetz vom 3. Oktober 2001, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung, das Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz, das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982, das Tiroler Parkabgabegesetz 1997 und das Tiroler Hundesteuergesetz geändert werden

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

"(1) Der in einem Bescheid festgesetzte Abgabenbetrag oder die Summe der in einem Bescheid festgesetzten Abgabenbeträge ist auf volle zehn Cent zu runden. Dabei sind Beträge unter fünf Cent abzurunden und Beträge ab fünf Cent aufzurunden."

Schilling" durch den Betrag "1.000,- Euro" ersetzt.

"(6) Abgabenbehörde im Sinne des Abs. 1 in den Abgabenangelegenheiten der Stadt Innsbruck ist bei Abgabenschuldigkeiten bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro und Zahlungserleichterungen für die Dauer von höchstens zwei Jahren der Stadtmagistrat, in allen übrigen Fällen der Stadtsenat."

Schilling" durch den Betrag "5,- Euro" ersetzt.

Schilling" durch den Betrag "10.000,- Euro" ersetzt.

Artikel II

Das Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz, LGBl. Nr. 27/1992, wird wie folgt geändert:

"(4) Die Höhe der Pauschsteuer beträgt:

H. im Sinne des § 3 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 60/2001";

VIII. Dienstklasse" aufgehoben.

Artikel III

Das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl. Nr. 60, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/1986, wird wie folgt geändert:

Euro" ersetzt.

Artikel IV

Das Tiroler Parkabgabegesetz 1997, LGBl. Nr. 29, wird wie folgt geändert:

2000" ersetzt.

Artikel V

Das Tiroler Hundesteuergesetz, LGBl. Nr. 3/1980, wird wie folgt geändert:

Im § 4 wird der Betrag "600,- Schilling" durch den Betrag "45,-

Euro" ersetzt.

Artikel VI

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.