# Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten Tirols, Festsetzung der Gebühren

Verordnung der Landesregierung vom 4. Dezember 2001 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten Tirols

Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 70/2001, wird verordnet:

§ 1

Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:

Unterbringungsgebühr je Nächtigung

einschließlich Frühstück 22,- Euro

Verpflegsgebühr

je Mittagessen 6,- Euro

je Abendessen 4,50 Euro

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten Tirols, LGBl. Nr. 92/1997, außer Kraft.