# Kostenbeitrag in öffentlichen Krankenanstalten, Anpassung

Verordnung der Landesregierung vom 4. Dezember 2001 über die Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten

Aufgrund des § 41a Abs. 1 und 6 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 70/2001, wird verordnet:

§ 1

Der von Pfleglingen der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 5,60 Euro pro Pflegetag.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 86/2000, außer Kraft.