# Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz, Änderung

Gesetz vom 14. November 2001, mit dem das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 18/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 18/2001, wird wie folgt geändert:

"(2) Die sozialen Dienste der öffentlichen Jugendwohlfahrt haben weiters zur Erfüllung der im § 10 genannten Aufgaben

anzubieten."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.