# Raumordnungsprogramm, landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion "Südöstliches Mittelgebirge"; Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 19. Februar 2002, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion "Südöstliches Mittelgebirge" geändert wird

Aufgrund des § 7 Abs. 1 lit. a und des § 106 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 54/2000, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.