# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinde Reith bei Kitzbühel

Kundmachung der Landesregierung vom 19. Februar 2002 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinde Reith bei Kitzbühel

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 17. September 2001 und des Gemeinderates der Gemeinde Reith bei Kitzbühel vom 30. Juli 2001, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinde Reith bei Kitzbühel vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinde Reith bei Kitzbühel wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 18646, 18649, 18648, 11100, 11101, 11102, 11103, 25650, 25648, 25647, 25646, 25645, 2109, 25643, 25642, 25652, 25649, 25651 und 2413 entsprechend der Hausmappe des Vermessungsamtes Kufstein, Dienststelle Kitzbühel, Mappenblatt Nr. 3826-14/1, Druckdatum 25. Jänner 2002, gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinde Reith bei Kitzbühel aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit.