# Sanitätssprengel, Änderung der Verordnung über die Bildung

Verordnung der Landesregierung vom 17. September 2002, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird

Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 und des § 3 des Gesetzes über die Regelung des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens (Gemeindesanitätsdienstgesetz), LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl.

Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 62/2001, wird wie folgt geändert:

In der Anlage wird in der laufenden Nummer 63 der Klammerausdruck "(Doppelsprengel)" aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.